Eine Einreichung zum EDISON Ideenwettbewerb ist nicht mehr möglich!

Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über das bereitgestellte Onlineformular, das ab 23. April auf dieser Seite zur Verfügung stehen wird.

Im Rahmen der Einreichung sind folgende Inhalte zu übermitteln:

  • Upload eines Pitchdecks zur Idee
  • Vorstellung des Teams hinter der Idee
  • Beschreibung der Idee, des geplanten Produktes, der Dienstleistung oder der adressierten Problemlösung
  • Darstellung der potenziellen Kund:innen sowie des erwarteten Nutzens
  • Beschreibung potenzieller Märkte und vorhandener Alleinstellungsmerkmale
  • Darstellung des geplanten Geschäftsmodells
  • Angabe zum aktuellen Entwicklungsstand der Idee

Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt sind konkret natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personenvereinigungen.
  • Somit können Gründer:innen, innovative Unternehmen und Startups, teilnehmen, sofern sich diese noch in der Aufbauphase befinden.
  • Eine Teilnahme von bereits gegründeten Unternehmen ist nur möglich, wenn:
    • sich das Unternehmen noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet und
    • aus der unternehmerischen Umsetzung der eingereichten Idee noch keine Umsätze lukriert wurden.

Regionaler Bezug

Voraussetzung für eine Teilnahme am EDISON Ideenwettbewerb ist ein klarer Bezug zu Oberösterreich.

Ein solcher Bezug ist insbesondere gegeben, wenn:

  • der Wohnsitz, Studien- oder Arbeitsort der einreichenden natürlichen Person in Oberösterreich liegt,
  • das Startup oder Unternehmen in Oberösterreich gegründet wurde, dort seinen Sitz hat oder
  • die unternehmerische Umsetzung der Idee überwiegend in Oberösterreich geplant ist.

Der regionale Bezug ist im Rahmen der Einreichung plausibel darzustellen.

Inhaltliche Voraussetzungen für die Zulassung

Für eine gültige Einreichung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die grundsätzliche technische Machbarkeit der Idee muss plausibel dargestellt und nachvollziehbar sein.
  • Die wirtschaftliche Verwertung der Idee (z. B. Marktpotenzial, Geschäftsmodell oder Nutzenversprechen) muss grundsätzlich darstellbar und einschätzbar sein.
  • Falls bereits mit der unternehmerischen Umsetzung der Idee begonnen wurde, dürfen daraus noch keine Umsätze erzielt worden sein.

Offenlegungspflichten

Einreicher:innen sind verpflichtet, bei der Einreichung bekannt zu geben, wenn:

  • sie zum Zeitpunkt der Bewerbung am tech2b Inkubationsprogramm teilnehmen oder
  • parallel an anderen Ideen- oder Businessplan-Wettbewerben teilnehmen.